- Brief des Verwaltungsrats
- Lagebericht
- Kennzahlen
- Erfolgsgrundlagen
- Geschäftsmodell
- Strategie 2030+
- Risikomanagement
- Anspruchsgruppen
- TCFD-Bericht
- Nachhaltigkeit
- ESG-Governance
- Wesentliche Themen und SDGs
- Economic impact
- Environmental impact
- Social impact
- Governance
- Corporate Governance
- Verwaltungsrat
- Gruppenleitung
- Zusätzliche Angaben
- Vergütung
- Vergütungsbericht
- Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht
- Anhang
- OR-Index
- Erklärung des Verwaltungsrats
- GRI-Index
- Sorgfaltspflichten und Transparenz
- Finanzbericht 2024
- Vetropack-Gruppe
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Erfolgsrechnung
- Konsolidierte Geldflussrechnung
- Konsolidierter Eigenkapitalnachweis
- Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundsätze
- Erläuterungen
- Beteiligungsstruktur
- Beteiligungsgesellschaften
- Bericht der Revisionsstelle
- Alternative performance measures
- Fünfjahresübersicht
- Vetropack Holding AG
Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Stimmrechte, Stimmrechtsbeschränkung und Vertretung: Jede Namenaktie A und jede Namenaktie B hat je ein Stimmrecht. Aktionäre können sich mithilfe einer schriftlichen Vollmacht von anderen Personen (natürlichen oder juristischen) vertreten lassen.
Statutarische Quoren: In den Statuten der Vetropack Holding AG sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 703 Abs. 1 und Art. 704 OR verankert.
Einberufung der GV: Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. Mit der Einladung werden den Aktionären die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des VR und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangt haben. Ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedarf und gemäss den im Gesetz verankerten Fällen einberufen. Aktionäre, die mindestens 5 Prozent des gesamten Aktienkapitals oder der Stimmen halten, sind berechtigt, unter schriftlicher Angabe der Anträge und des Zwecks, jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung beim Verwaltungsrat zu beantragen.
Traktandierungsbegehren: Aktionäre, die zusammen mindestens über 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Traktandierungsbegehren müssen mindestens 40 Tage vor der GV schriftlich an den VR-Präsidenten gestellt werden.
Übertragungsbestimmungen: Für Namenaktien A bestehen keine Eigentums- oder Übertragungsbeschränkungen. Übertragungen von Namenaktien B unterliegen der Zustimmung des Verwaltungsrats und müssen dem Aktionärsbüro der Vetropack Holding AG gemeldet werden.
Angebotspflicht und Kontrollwechselklauseln: Es besteht keine statutarische Regelung betreffend «opting-out» beziehungsweise «opting-up». Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten von Mitgliedern des VR und der GL.
Kündigungsfrist: Für die GL-Mitglieder bestehen Anstellungsverträge mit einer maximalen Kündigungsfrist von einem Jahr (vgl. Artikel 22 der Statuten).
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