- Brief des Verwaltungsrats
- Lagebericht
- Kennzahlen
- Erfolgsgrundlagen
- Geschäftsmodell
- Strategie 2030+
- Risikomanagement
- Anspruchsgruppen
- TCFD-Bericht
- Nachhaltigkeit
- ESG-Governance
- Wesentliche Themen und SDGs
- Economic impact
- Environmental impact
- Social impact
- Governance
- Corporate Governance
- Verwaltungsrat
- Gruppenleitung
- Zusätzliche Angaben
- Vergütung
- Vergütungsbericht
- Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht
- Anhang
- OR-Index
- Erklärung des Verwaltungsrats
- GRI-Index
- Sorgfaltspflichten und Transparenz
- Finanzbericht 2024
- Vetropack-Gruppe
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Erfolgsrechnung
- Konsolidierte Geldflussrechnung
- Konsolidierter Eigenkapitalnachweis
- Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundsätze
- Erläuterungen
- Beteiligungsstruktur
- Beteiligungsgesellschaften
- Bericht der Revisionsstelle
- Alternative performance measures
- Fünfjahresübersicht
- Vetropack Holding AG
Corporate GovernanceZusätzliche Angaben
Die Angaben zu den Vergütungen, Beteiligungen, Darlehen und Krediten des VR und der GL sind im Vergütungsbericht aufgeführt.
Mitwirkungsrechte der AktionäreMitwirkungsrechte der Aktionäre
Stimmrechte, Stimmrechtsbeschränkung und Vertretung: Jede Namenaktie A und jede Namenaktie B hat je ein Stimmrecht. Aktionäre können sich mithilfe einer schriftlichen Vollmacht von anderen Personen (natürlichen oder juristischen) vertreten lassen.
Statutarische Quoren: In den Statuten der Vetropack Holding AG sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 703 Abs. 1 und Art. 704 OR verankert.
Einberufung der GV: Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. Mit der Einladung werden den Aktionären die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des VR und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangt haben. Ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedarf und gemäss den im Gesetz verankerten Fällen einberufen. Aktionäre, die mindestens 5 Prozent des gesamten Aktienkapitals oder der Stimmen halten, sind berechtigt, unter schriftlicher Angabe der Anträge und des Zwecks, jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung beim Verwaltungsrat zu beantragen.
Traktandierungsbegehren: Aktionäre, die zusammen mindestens über 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Traktandierungsbegehren müssen mindestens 40 Tage vor der GV schriftlich an den VR-Präsidenten gestellt werden.
Übertragungsbestimmungen: Für Namenaktien A bestehen keine Eigentums- oder Übertragungsbeschränkungen. Übertragungen von Namenaktien B unterliegen der Zustimmung des Verwaltungsrats und müssen dem Aktionärsbüro der Vetropack Holding AG gemeldet werden.
Angebotspflicht und Kontrollwechselklauseln: Es besteht keine statutarische Regelung betreffend «opting-out» beziehungsweise «opting-up». Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten von Mitgliedern des VR und der GL.
Kündigungsfrist: Für die GL-Mitglieder bestehen Anstellungsverträge mit einer maximalen Kündigungsfrist von einem Jahr (vgl. Artikel 22 der Statuten).
RevisionsstelleRevisionsstelle
Mandat: Ernst & Young AG ist seit 1995 Revisionsstelle und Konzernprüfer der Vetropack Holding AG. Der leitende Revisor ist seit 2020 für das Revisionsmandat verantwortlich. Der leitende Revisor wird periodisch alle 7 Jahre gewechselt.
In 2024 hat Vetropack Offerten von 4 Revisionsgesellschaften für die Prüfung der Einzelabschlüsse sowie der Konzernrechnung für den Zeitraum 2025 bis 2027 eingeholt. Der Verwaltungsrat hat aufgrund der eingereichten Offerten entschieden, weiterhin Ernst & Young AG als Revisionsstelle zu wählen.Honorare: Ernst & Young AG stellte der Vetropack-Gruppe im Berichtsjahr CHF 0.5 Mio. im Zusammenhang mit der Prüfung der Einzelabschlüsse sowie der Konzernrechnung und CHF 0.0 Mio. für sonstige Dienstleistungen in Rechnung. Alle Konzerngesellschaften der Vetropack-Gruppe, ausser PrJSC Vetropack Gostomel, wurden für das Geschäftsjahr 2024 durch Ernst & Young AG geprüft.
Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der externen Revision: Der Verwaltungsrat prüft in der ordentlichen Novembersitzung den Umfang und die Schwerpunkte der externen Revision inklusive Schwerpunkte für die Prüfung des internen Kontrollsystems für das laufende Jahr. In der ordentlichen Märzsitzung wird in schriftlicher (Bericht der Revisionsstelle, Bericht des Konzernprüfers, Umfassender Bericht) wie auch in verbaler Form (Mandatsleiter ist anwesend) über die Revisionsergebnisse informiert. Die Revisionsschwerpunkte und -ergebnisse der Tochtergesellschaften werden zusätzlich mit den Revisoren vor Ort in den ordentlichen Organsitzungen im Februar der jeweiligen Tochtergesellschaften besprochen. Bei diesen Sitzungen ist der Präsident des VR präsent. Mithilfe der oben genannten Informationsquellen beurteilt der VR jährlich in seiner Märzsitzung die Leistung sowie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und des Konzernprüfers. Der Verwaltungsrat analysiert jährlich die Entwicklung der Kosten der externen Revision (Mehrjahresvergleich).
InformationspolitikInformationspolitik
Die Vetropack Holding AG informiert mit folgenden Mitteln: Geschäftsbericht, Bilanz-Pressekonferenz, Generalversammlung, Semesterbericht und Pressemitteilungen. Aktuelle Informationen über die Unternehmenswebsite www.vetropack.com.
Pressemitteilungen werden unter «Aktuelles» publiziert (http://www.vetropack.com/de/vetropack/aktuelles/). Unter «Investor Relations» befinden sich Informationen zu Kennzahlen, Finanzpublikationen, Finanzkalender, Newsletter, den Statuten der Vetropack Holding AG, zum Protokoll der letzten GV sowie zu den Kontaktangaben (http://www.vetropack.com/de/vetropack/investor-relations/).
Interessierte können sich für den Newsletter (Push-Mail) anmelden und erhalten so automatisch ein E-Mail, das auf Investor-Relation-Informationen hinweist, die neu auf der Unternehmenswebsite aufgeschaltet werden (http://www.vetropack.com/de/vetropack/investor-relations/news-service/).
Generelle SperrfristenGenerelle Sperrfristen
Gemäss interner Vetropack-Richtlinie gelten folgende generelle Sperrfristen, innerhalb welcher es untersagt ist, direkte oder indirekte Börsengeschäfte mit Effekten der Vetropack Holding AG zu tätigen:
Ab 1. Januar bis und mit dem Handelstag, an dem die Jahresabschlusszahlen veröffentlicht werden;
Ab 1. Juli bis und mit dem Handelstag, an dem die Halbjahresschlusszahlen veröffentlicht werden.
Die Sperrfristen betreffen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Vetropack Holding AG und der erweiterten Gruppenleitung sowie relevante Mitarbeitende, die Zugang zu vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung und Kommunikation des Jahresabschlusses und des Halbjahresabschlusses haben.
KontaktadresseKontaktadresse
Aktionärsbüro
Segetis AG
Investor Relationship Management
Platz 4
6039 Root D4
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