- Interview CEO
- Vetropack-Standorte
- Herausforderungen und Marktumfeld
- Geschäftsmodell
- Strategie 2030
- Führungsstruktur
- Organisation
- Col2
- Wesentliche Themen und Performance Review
- Kunden und Lieferanten
- Finanzen
- Innovation und geistiges Eigentum
- Produktion und Produkte
- Mitarbeitende
- Umwelt
- Col3
- Neue Designs
- Finanzbericht
- Col1
- Auf einen Blick
- Finanzbericht Vetropack-Gruppe
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Erfolgsrechnung
- Konsolidierte Geldflussrechnung
- Konsolidierter Eigenkapitalnachweis
- Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundsätze
- Erläuterungen
- Beteiligungsstruktur
- Beteiligungsgesellschaften
- Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung
- Fünfjahresübersicht
- Col2
- Finanzbericht Holding
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Erläuterungen
- Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
- Fünfjahresübersicht
- Corporate Governance
- Col1
- Einleitung
- Verwaltungsrat
- Gruppenleitung
- Vergütungen und zusätzliche Angaben
- Mitwirkungsrechte der Aktionäre
- Revisionsstelle
- Informationspolitik
- Kontaktadresse
- Vergütungsbericht
- Col1
- Einleitung
- Prinzipien des Vergütungskonzepts und deren Elemente
- Organisation und Kompetenzen bei der Vergütungsfestsetzung
- Beschreibung der Vergütungskomponenten
- Vergütungen an den Verwaltungsrat
- Vergütungen an die Gruppenleitung
- Vergleich der ausgerichteten Vergütungen mit den von der Generalversammlung 2018 bzw. 2019 genehmigten Vergütungen
- Beteiligungen
- Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht
- Nachhaltigkeitsbericht
- Col1
- Nachhaltigkeitsbericht
- Kunden und Lieferanten
- Finanzen
- Innovation und geistiges Eigentum
- Produktion und Produkte
- Mitarbeitende
- Umwelt
- Col2
Finanzbericht
Vetropack-GruppeBericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung
An die Generalversammlung der Vetropack Holding AG, Saint-Prex
Zürich, 10. März 2020
Als Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der Vetropack Holding AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis und Anhang (PDF Version: Seiten 77 bis 102 / Online Version: gekennzeichnet mit der Bezeichnung «geprüfte Informationen»), für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontroll-systems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs-methoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle. Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil. Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz.
Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.
Der im Berichtsabschnitt «Verantwortung der Revisionsstelle» beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung.
Sachanlagen
Risiko. Die Bilanzposition «Sachanlagen» beträgt per 31. Dezember 2019 MCHF 559.2 (Vorjahr: MCHF 523.3) und macht somit rund 59% der Bilanzsumme aus. Mehr als die Hälfte der gesamten Sachanlagen sind Produktionsanlagen, welche einem harten industriellen Einsatz ausgesetzt sind. Hierbei liegen zwei wesentliche Beurteilungen durch das Management vor. Einmal ist vom Management zu beurteilen, ab wann eine Sachanlage betriebsbereit ist und somit die Abschreibung beginnt. Der zweite Punkt betrifft die wesentliche Schätzung bezüglich Nutzungsdauer, welche somit fortlaufend hinterfragt werden muss. Dazu können Ereignisse in der Produktion dazu führen, dass solche Anlagen unplanmässig in ihrem Wert berichtigt werden müssen. Dies könnte den Konzerngewinn sowie das Konzerneigenkapital beeinflussen.
Unser Prüfvorgehen. Wir beurteilten und testeten die Kontrollen auf Ausgestaltung und Wirksamkeit im Zusammenhang mit Anlagekauf bzw. Inbetriebnahme und Bewertung von Sachanlagen. Neben der Prüfung der Kontrollen führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durch, bei welchen wir die Abschreibungen nachrechneten und die Angemessenheit der Nutzungsdauer der Anlagen sowie Anzeichen für ausserplanmässige Wertberichtungen beurteilten. Des Weiteren überprüften wir die Aktivierung der Anlagen bzw. die Umgliederung aus den Anlagen in Bau und deren Zeitpunkt.
Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung der Sachanlagen.
Siehe konsolidierte Bilanz auf Seite 28, Bewertungsgrundsätze auf Seite 34 sowie Erläuterung Nr. 6 auf Seite 39 zur Konzernrechnung.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
Ernst & Young AG
Daniel Zaugg
Zugelassener Revisionsexperte
(Leitender Revisor)Marc Hegetschweiler
Zugelassener Revisionsexperte
This website uses cookies to ensure you get the best experience on our website.Privacy statement
- Nachhaltigkeitsbericht
- Col1
- Col1
- Col1
- Col1
- Wesentliche Themen und Performance Review