- Brief des Verwaltungsrats
- Lagebericht
- Kennzahlen
- Erfolgsgrundlagen
- Geschäftsmodell
- Strategie 2030
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- Anspruchsgruppen
- Organisation
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- ESG-Governance
- Wesentliche Themen und SDGs
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- Governance
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- Gruppenleitung
- Zusätzliche Angaben
- Vergütung
- Vergütungsbericht
- Bericht der Revisionsstelle
- Anhang
- OR-Referenztabelle
- Erklärung des Verwaltungsrats
- GRI-Index
- Sorgfaltspflichten und Transparenz
- Finanzbericht 2023
- Vetropack-Gruppe
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Erfolgsrechnung
- Konsolidierte Geldflussrechnung
- Konsolidierter Eigenkapitalnachweis
- Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundsätze
- Erläuterungen
- Beteiligungsstruktur
- Beteiligungsgesellschaften
- Bericht der Revisionsstelle
- Fünfjahresübersicht
- Vetropack Holding AG
- einheitliche Ausübung der Stimmrechte an der Generalversammlung;
- gegenseitige Andienungspflicht der Aktien bei Verkauf.
Unternehmensbericht 2023 – Corporate GovernanceVetropack Integrierter Geschäftsbericht 2023 – Corporate Governance
Corporate Governance
Einleitung
Die nachstehenden Ausführungen beinhalten die für die Vetropack-Gruppe wesentlichen Informationen gemäss der Richtlinie zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange vom 29. Juni 2022.
Operative KonzernstrukturSiehe Darstellung hier.
KonzerngesellschaftenBeteiligungen und Beteiligungsquoten siehe Darstellung hier.
KapitalstrukturFür Details des Aktienkapitals siehe hier. Für Kapitalveränderungen der letzten drei Jahre siehe «Konsolidierter Eigenkapitalnachweis». Die Vetropack Holding AG emittiert keine Optionen auf Beteiligungsrechte.
DividendenDie Namenaktien A und Namenaktien B sind dividendenberechtigt.
Bedeutende Aktionäre: Aktienanteil über 3 Prozent31.12.2023
31.12.2022
Anzahl Namen- aktien A
Anzahl Namen- aktien B
Stimmrechts- anteil in %
Anzahl Namen- aktien A
Anzahl Namen- aktien B
Stimmrechts- anteil in %
Aktionärsgruppe Cornaz gemäss letzter SIX Meldung
1 264 610
30 250 000
71.6
1 264 610
30 250 000
71.6
Ein Aktionärsvertrag besteht zwischen den Aktionären der Cornaz AG-Holding, ein anderer zwischen der Cornaz AG-Holding und weiteren Aktionären.
Die Kernelemente beider Verträge sind die folgenden:
In Bezug auf die angezeigten Stimmrechtsanteile ist zu beachten, dass Änderungen des Stimmrechtsanteils, welche keinen Schwellenwert tangieren, nicht meldepflichtig sind. Entsprechend kann die Höhe der oben ausgewiesenen Stimmrechtsanteile von den auf der Website der SIX Exchange Regulation publizierten Meldungen nach Art. 120 ff. Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) abweichen. Im Berichtsjahr wurden der Gesellschaft keine Offenlegungsmeldungen im Sinne von Art. 120 FinfraG erstattet. Am 19. September 2023 erfolgte eine Meldung an die SIX gemäss Art. 121 des FinfraG.
Detaillierte Informationen zu Meldungen nach Art. 120 ff. FinfraG können auf der Website der SIX Exchange Regulation unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/
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