Anhang

Sorgfaltspflichten und Transparenz

Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Konfliktmineralien

Die Vetropack-Gruppe hat eine Supply Chain Policy zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit verabschiedet und umgesetzt. Diese legt für die Vetropack-Gruppe den Umgang mit dem Thema Konfliktmineralien sowie die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen der Schweiz (OR, VSoTr und StGB) sowie der EU-Verordnung betreffend Konfliktmineralien (EU 2017/821) fest. Ziel ist es, sicherzustellen, dass innerhalb der Vetropack-Gruppe keine Mineralien oder Metalle aus Konfliktgebieten verarbeitet werden.

Die Vetropack-Gruppe ist von den jährlichen konsolidierten Melde- und Sorgfaltspflichten in der Schweiz befreit, weil sie im Kalenderjahr 2023 (i) keine tantal-, wolfram- oder goldhaltigen Mineralien oder Metalle in den freien Verkehr gebracht oder in der Schweiz verarbeitet hat und (ii) bezüglich Zinn die in der VSoTr festgelegten jährlichen Einfuhr- und Bearbeitungsmengen nicht überschritten hat. Die entsprechenden jährlichen Kontrollen wurden durchgeführt und gemäss VSoTr dokumentiert.

Die Vetropack-Gruppengesellschaften in der EU sind von den jährlichen konsolidierten Berichts- und Sorgfaltspflichten gemäss der EU-Verordnung betreffend Konfliktmineralien (EU 2017/821) befreit, weil diese im Kalenderjahr 2023 (i) keine tantal-, wolfram- oder goldhaltigen Mineralien oder Metalle in die EU importiert haben und (ii) bezüglich Zinn die in der EU-Verordnung betreffend Konfliktmineralien (EU 2017/821) festgelegten Einfuhrmengen nicht überschritten haben. Die entsprechenden jährlichen Kontrollen wurden durchgeführt und dokumentiert.

Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit

Die Vetropack-Gruppe hat eine Supply Chain Policy zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit verabschiedet und umgesetzt. Diese legt für die Vetropack-Gruppe den Umgang mit dem Thema Kinderarbeit sowie die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen der Schweiz (OR, VSoTr und StGB) fest. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, bei denen Kinderarbeit involviert ist und dass innerhalb der Vetropack-Gruppe keine Kinder angestellt sind oder tätig werden.

Die Vetropack-Gruppe ist von der jährlichen konsolidierten Berichterstattung und den Sorgfaltspflichten befreit, weil sie im Kalenderjahr 2023 keine Produkte oder Dienstleistungen angeboten hat, bei denen der begründete Verdacht bestand, dass diese unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder angeboten wurden, weder in ihrer Lieferkette noch in ihren eigenen Werken und Betrieben. Die entsprechenden jährlichen Kontrollen wurden durchgeführt und gemäss VSoTr dokumentiert.