Corporate Governance

Zusätzliche Angaben 

Die Details zu den Vergütungen, Beteiligungen, Darlehen und Krediten des VR und der GL sowie an nahestehende Personen befinden sich im Vergütungsbericht respektive in der Offenlegung gemäss Art. 663c OR hier.

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Stimmrechte, Stimmrechtsbeschränkung und Vertretung: Jede Namenaktie A und jede Namenaktie B hat je ein Stimmrecht. Aktionäre können sich mithilfe einer schriftlichen Vollmacht von anderen Personen (natürliche oder juristische) vertreten lassen.

Statutarische Quoren: In den Statuten der Vetropack Holding AG sind nur die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 703 und 704 OR verankert.

Einberufung der GV: Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. Mit der Einladung werden den Aktionären die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des VR und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangt haben. Ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedarf und gemäss den im Gesetz verankerten Fällen einberufen. Aktionäre, die mindestens über 5 Prozent des gesamten Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, können unter schriftlicher Angabe der Anträge an den VR jederzeit die Einberufung verlangen.

Traktandierungsbegehren: Aktionäre, die zusammen mindestens über 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Traktandierungsbegehren müssen mindestens 40 Tage vor der GV schriftlich an den VR-Präsidenten gestellt werden.

Übertragungsbestimmungen: Für Namenaktien A bestehen keine Eigentums- oder Übertragungsbeschränkungen. Übertragungen von Namenaktien B müssen dem Aktionärsbüro der Vetropack Holding AG gemeldet und vom Verwaltungsrat genehmigt werden.

Angebotspflicht und Kontrollwechselklauseln: Es besteht keine statutarische Regelung betreffend «opting-out» beziehungsweise «opting-up». Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten von Mitgliedern des VR und der GL.

Kündigungsfrist: Für die GL-Mitglieder bestehen Anstellungsverträge mit einer maximalen Kündigungsfrist von einem Jahr (vgl. Artikel 22 der Statuten).

Revisionsstelle

Revisionsstelle

Mandat: Ernst & Young AG ist seit 1995 Revisionsstelle und Konzernprüfer der Vetropack Holding AG. Der leitende Revisor ist seit 2020 für das Revisionsmandat verantwortlich. Der leitende Revisor wird periodisch alle 7 Jahre gewechselt.

Honorare: Ernst & Young AG stellte der Vetropack-Gruppe im Berichtsjahr CHF 0.5 Mio. im Zusammenhang mit der Prüfung der Einzelabschlüsse sowie der Konzernrechnung und CHF 0.1 Mio. für sonstige Dienstleistungen in Rechnung. Alle Konzerngesellschaften der Vetropack-Gruppe wurden für das Geschäftsjahr 2023 durch Ernst & Young AG geprüft.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der externen Revision: Der Gesamt-VR prüft in der ordentlichen November-Sitzung den Umfang sowie die Schwerpunkte der externen Revision inklusive Schwerpunkte für die Prüfung des Internen Kontroll-Systems für das laufende Jahr. In der ordentlichen März-Sitzung wird in schriftlicher (Bericht der Revisionsstelle, Bericht des Konzernprüfers, Erläuterungsbericht) wie auch in verbaler Form (Mandatsleiter ist anwesend) über die Revisionsergebnisse informiert. Die Revisionsschwerpunkte und -ergebnisse der Tochtergesellschaften werden zusätzlich mit den Revisoren vor Ort in den ordentlichen Organsitzungen im Februar der jeweiligen Tochtergesellschaften besprochen. Bei diesen Sitzungen ist der Präsident des VR präsent. Mit Hilfe der oben genannten Informationsquellen beurteilt der VR jährlich in seiner März-Sitzung die Leistung sowie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und des Konzernprüfers. Der Verwaltungsrat analysiert jährlich die Entwicklung der Kosten der externen Revision (Mehrjahresvergleich).

Informationspolitik

Informationspolitik

Die Vetropack Holding AG informiert mit folgenden Mitteln: Geschäftsbericht, Bilanz-Pressekonferenz, Generalversammlung, Semesterbericht sowie Pressemitteilungen. Aktuelle Informationen über die Unternehmenswebsite www.vetropack.com.

Pressemitteilungen werden unter «Aktuelles» publiziert  (http://www.vetropack.com/de/vetropack/aktuelles/). Unter «Investor Relations» befinden sich Informationen zu Kennzahlen, Finanzpublikationen, Finanzkalender, Newsletter, den Statuten der Vetropack Holding AG, zum Protokoll der letzten GV sowie zu den Kontaktangaben (http://www.vetropack.com/de/vetropack/investor-relations/kennzahlen/).

Interessierte können sich für den Newsletter (Push-Mail) anmelden und erhalten so automatisch ein E-Mail, das auf Investor-Relation-Informationen hinweist, die neu auf der Unternehmenswebsite aufgeschaltet werden (http://www.vetropack.com/de/vetropack/investor-relations/news-service/).

Generelle Sperrfristen

Generelle Sperrfristen

Gemäss interner Vetropack-Richtlinie gelten folgende generelle Sperrfristen, innerhalb welcher es untersagt ist, direkte oder indirekte Börsengeschäfte mit Effekten der Vetropack Holding AG zu tätigen:

Ab 1. Januar bis und einschliesslich des Handelstags, an dem die Jahresabschlusszahlen veröffentlicht werden.

Ab 1. Juli bis und einschliesslich des Handelstags, an dem die Halbjahresschlusszahlen veröffentlicht werden.

Die Sperrfristen betreffen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Vetropack Holding AG und der erweiterten Gruppenleitung sowie relevante Mitarbeitende, die Zugang zu vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung und Kommunikation des Jahresabschlusses und des Halbjahresabschlusses haben.

Kontaktadresse

Kontaktadresse

Aktionärsbüro
Segetis AG
Investor Relationship Management
Platz 4
6039 Root D4

Schweiz