- Brief des Verwaltungsrats
- Lagebericht
- Kennzahlen
- Erfolgsgrundlagen
- Geschäftsmodell
- Strategie 2030
- Risikomanagement
- Anspruchsgruppen
- Organisation
- Nachhaltigkeit
- ESG-Governance
- Wesentliche Themen und SDGs
- Economic impact
- Environmental impact
- Social impact
- Governance
- Corporate Governance
- Verwaltungsrat
- Gruppenleitung
- Zusätzliche Angaben
- Vergütung
- Vergütungsbericht
- Bericht der Revisionsstelle
- Anhang
- OR-Referenztabelle
- Erklärung des Verwaltungsrats
- GRI-Index
- Sorgfaltspflichten und Transparenz
- Finanzbericht 2023
- Vetropack-Gruppe
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Erfolgsrechnung
- Konsolidierte Geldflussrechnung
- Konsolidierter Eigenkapitalnachweis
- Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundsätze
- Erläuterungen
- Beteiligungsstruktur
- Beteiligungsgesellschaften
- Bericht der Revisionsstelle
- Fünfjahresübersicht
- Vetropack Holding AG
21. Ertragssteuern
in Mio. CHF
2023
2022
Laufende Ertragssteuern
18.5
9.9
Latente Ertragssteuern
– 2.7
– 0.5
Total
15.8
9.4
Per Ende Berichtsjahr bestehen Verlustvorträge von total CHF 57.7 Mio. (Vorjahr CHF 8.0 Mio.). Bei der Berechnung der aktiven latenten Ertragssteuern wurden keine verrechenbare Verlustvorträge berücksichtigt (Vorjahr CHF 0.0 Mio.). Der Einfluss auf die Ertragssteuern aus der Nichtaktivierung von Verlustvorträgen betrug im Berichtsjahr CHF 11.6 Mio. (Vorjahr CHF 3.9 Mio.). Im Berichtsjahr wurden keine Verlustvorträge, welche nicht aktiviert waren, verwendet (Vorjahr CHF 2.8 Mio.). Im Berichtsjahr gab es keinen Einfluss auf die Ertragssteuern aus dieser Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge (Vorjahr CHF –0.7 Mio.). Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr gab es keine Einflüsse aus dem Verfall von Verlustvorträgen.
Die für die Berechnung der latenten Ertragssteuern massgebenden länderspezifischen Steuersätze liegen in einer Bandbreite von 11.6% bis 24.0% (Vorjahr 11.6% bis 25.0%). Der gewichtete durchschnittlich ausstehende Steuersatz bezogen auf das ordentliche Ergebnis beträgt 16.5% (Vorjahr 17.5%).
Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD die Mustervorschriften der zweiten Säule zur Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% für multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen von mehr als EUR 750 Mio. In der Zwischenzeit wurden relevante Elemente der Gesetzgebung zur zweiten Säule in vielen Rechtsordnungen, in denen Vetropack tätig ist, einschließlich der Schweiz, in Kraft gesetzt. Diese Gesetzgebung wird für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr von Vetropack in Kraft treten. Vetropack hat Beurteilungen im Hinblick auf die potenzielle Exposition gegenüber den Ertragssteuern der zweiten Säule durchgeführt. Aufgrund von Unsicherheiten bei der Anpassung und Umsetzung der lokalen Steuergesetze in den betreffenden Ländern ist es derzeit noch nicht möglich, die Auswirkungen zu quantifizieren. Vetropack verfolgt die Entwicklung der zweiten Säule und prüft laufend deren Auswirkungen.
- Vetropack-Gruppe
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