Finanzbericht
Vetropack-Gruppe

Bewertungsgrundsätze

Geprüfte Informationen

Die in den Konzernabschluss übernommenen Jahresrechnungen sind nach konzernweit einheitlichen Grundsätzen bewertet. Die wichtigsten Bewertungsgrundsätze für die einzelnen Bilanzpositionen sind:

Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel enthalten Bargeld, Kontokorrentguthaben bei Banken und anderen Finanzinstituten sowie Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit ab Bilanzstichtag von höchstens 90 Tagen. Sie werden zum Nominalwert bewertet.

Wertschriften

Unter den Wertschriften im Umlaufvermögen werden marktgängige, leicht realisierbare Titel und Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von 3 bis 12 Monaten bilanziert. Wertschriften werden zu Marktwerten, Festgeldanlagen zum Nominalwert bewertet.

Forderungen

Die Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen berücksichtigt. Den übrigen Risiken wird durch eine auf Erfahrungswerten basierende länderspezifische Pauschalwertberichtigung von 2% bis 10% Rechnung getragen.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Falls jedoch der Marktpreis tiefer liegt, gelangt dieser zur Anwendung. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Fertigungsgemeinkosten. Allen erkennbaren Verlustrisiken für Waren oder Artikel mit ungenügendem Lagerumschlag wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Vorräte aus konzerninternen Lieferungen enthalten keine Zwischengewinne. Skonti werden als Minderung des Warenaufwands erfasst.

Sachanlagen

Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung von Restwerten. Diese beträgt für:

– Gebäude

15 bis 50 Jahre

– Produktionsanlagen

10 bis 20 Jahre

– Maschinen und Schmelzöfen

5 bis 24 Jahre

– Formen

1 bis 2 Jahre

– Fahrzeuge

5 bis 7 Jahre

– Büro- und andere Einrichtungen

5 bis 10 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden beim Erwerb direkt der Erfolgsrechnung belastet. Zwischengewinne aus konzerninternen Anlagelieferungen werden eliminiert.

Leasing

Geleaste Anlagegüter (Finanzierungsleasing) werden bilanziert. Zu Vertragsbeginn wird der Anschaffungs- bzw. Marktwert des Leasinggutes oder falls tiefer der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen bestimmt und aktiviert. Die entsprechende Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber wird als Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert. Kosten aus Mietverträgen und aus operativem Leasing werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzanlagen

Nicht konsolidierte Beteiligungen sind zum anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode) oder zum Anschaffungswert bilanziert. Darlehen und Wertschriften werden zum Nominalwert respektive zu Anschaffungskosten unter Abzug allfällig notwendiger Wertberichtigungen bewertet.

Immaterielle Anlagen

Zu den Immateriellen Anlagen zählen Marken, Patente, Lizenzen, Software und übrige immaterielle Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Werte werden zum Anschaffungswert bilanziert und über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sofern die Nutzungsdauer nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung in der Regel über einen Zeitraum von 5 Jahren:

– Lizenzen, Patente, Marken

5 Jahre

– Software

3 bis 5 Jahre

– Übrige immaterielle Anlagen

5 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden beim Erwerb direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Wertbeeinträchtigung von Aktiven

Sofern Anzeichen dafür vorliegen, dass ein Aktivum in seinem Wert beeinträchtigt sein könnte, wird ein Impairment Test durchgeführt. Sollte die Überprüfung ergeben, dass eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert erfolgswirksam auf den erzielbaren Wert (höherer Wert von Netto-Marktwert und Nutzwert) reduziert.

Verbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten beinhalten solche mit Fälligkeiten von weniger als 12 Monaten. Langfristige Finanzverbindlichkeiten beziehen sich auf Finanzierungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Verbindlichkeiten (inkl. Finanzverbindlichkeiten) werden zum Nominalwert bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen entstanden ist, der Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung des Betrages möglich ist. Der zukünftige Mittelabfluss wird zum Nominalwert bilanziert und sofern notwendig auf den Bilanzstichtag diskontiert.

Steuern

Alle Steuerverpflichtungen werden, unabhängig von ihrer Fälligkeit, zurückgestellt. Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und unter den Passiven Rechnungsabgrenzungen bilanziert. Latente Steuern werden auf allen temporären Differenzen zwischen den Werten der Steuerbilanzen und den Konzernwerten berechnet. Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge werden dabei nur berücksichtigt, wenn die steuerliche Verrechnung realisierbar scheint. Zur Berechnung der latenten Steuern kommen die länderspezifischen Steuersätze zur Anwendung. Aktive latente Steuern werden unter den Finanzanlagen und passive latente Steuern unter den langfristigen Rückstellungen bilanziert.

Derivate Finanzinstrumente

Derivate Finanzinstrumente zu Handels- und Absicherungszwecken werden zum aktuellen Wert bewertet. Der Ausweis von zu bilanzierenden Derivaten erfolgt unter den sonstigen kurzfristigen Forderungen oder den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten. Bewertungsänderungen werden erfolgswirksam erfasst.