Corporate Governance

Generelle Sperrfristen

Gemäss interner Vetropack-Richtlinie gelten folgende generelle Sperrfristen, innerhalb welcher es untersagt ist direkte oder indirekte Börsengeschäfte mit Effekten der Vetropack Holding AG zu tätigen:

Ab 1. Januar bis und einschliesslich des Handelstags, an dem die Jahresabschlusszahlen veröffentlicht werden.

Ab 1. Juli bis und einschliesslich des Handelstags, an dem die Halbjahresschlusszahlen veröffentlicht werden.

Die Sperrfristen betreffen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Vetropack Holding AG und der erweiterten Gruppenleitung sowie relevante Mitarbeitende, die Zugang zu vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung und Kommunikation des Jahresabschlusses und des Halbjahresabschlusses haben.