- Interview CEO
- Vetropack-Standorte
- Herausforderungen und Marktumfeld
- Geschäftsmodell
- Strategie 2030
- Führungsstruktur
- Organisation
- col2
- Wesentliche Themen und Performance Review
- Kunden und Lieferanten
- Finanzen
- Innovation und geistiges Eigentum
- Produktion und Produkte
- Mitarbeitende
- Umwelt
- col3
- Neue Designs
- Finanzbericht
- col1
- Auf einen Blick
- Finanzbericht Vetropack-Gruppe
- Konsolidierte Bilanz
- Konsolidierte Erfolgsrechnung
- Konsolidierte Geldflussrechnung
- Konsolidierter Eigenkapitalnachweis
- Konsolidierungsgrundsätze
- Bewertungsgrundsätze
- Erläuterungen
- Beteiligungsstruktur
- Beteiligungsgesellschaften
- Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung
- Fünfjahresübersicht
- col2
- Finanzbericht Holding
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Erläuterungen
- Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
- Fünfjahresübersicht
- Corporate Governance
- col1
- Einleitung
- Verwaltungsrat
- Gruppenleitung
- Vergütungen und zusätzliche Angaben
- Mitwirkungsrechte der Aktionäre
- Revisionsstelle
- Informationspolitik
- Sperrfristen
- Kontaktadresse
- Vergütungsbericht
- col1
- Einleitung
- Prinzipien des Vergütungskonzepts und deren Elemente
- Organisation und Kompetenzen bei der Vergütungsfestsetzung
- Beschreibung der Vergütungskomponenten
- Vergütungen an den Verwaltungsrat
- Vergütungen an die Gruppenleitung
- Vergleich der ausgerichteten Vergütungen mit den von der Generalversammlung 2021 bzw. 2022 genehmigten Vergütungen
- Beteiligungen
- Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht
- Nachhaltigkeitsbericht
- col1
- Nachhaltigkeitsbericht
- Kunden und Lieferanten
- Finanzen
- Innovation und geistiges Eigentum
- Produktion und Produkte
- Mitarbeitende
- Umwelt
- col2
Corporate Governance
Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Stimmrechte, Stimmrechtsbeschränkung und Vertretung: Jede Namenaktie A und jede Namenaktie B hat je ein Stimmrecht. Namenaktien können nur von anderen Aktionären (natürliche oder juristische), die Namenaktien besitzen, vertreten werden.
Statutarische Quoren: In den Statuten der Vetropack Holding AG sind nur die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 703 und 704 OR verankert.
Einberufung der GV: Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. Mit der Einladung werden den Aktionären die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des VR und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangt haben. Ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedarf und gemäss den im Gesetz verankerten Fällen einberufen. Aktionäre, die mindestens 5% des Aktienkapitals vertreten, können unter schriftlicher Angabe der Anträge an den VR jederzeit die Einberufung verlangen.
Traktandierungsbegehren: Aktionäre, die Aktien im Nennwert von CHF 1’000’000 vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Traktandierungsbegehren müssen mindestens 40 Tage vor der GV schriftlich an den VR-Präsidenten gestellt werden.
Übertragungsbestimmungen: Für Namenaktien A bestehen keine Eigentums- oder Übertragungsbeschränkungen. Übertragungen von Namenaktien B müssen dem Aktionärsbüro der Vetropack Holding AG gemeldet und vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
Angebotspflicht und Kontrollwechselklauseln: Es besteht keine statutarische Regelung betreffend «opting-out» beziehungsweise «opting-up». Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zugunsten von Mitgliedern des VR und der GL.
Kündigungsfrist: Für die GL-Mitglieder bestehen Anstellungsverträge mit einer maximalen Kündigungsfrist von neun Monaten (vgl. Artikel 22 der Statuten).
- Nachhaltigkeitsbericht
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- col1
- col1
- Wesentliche Themen und Performance Review