Vergütungs­bericht

Organisation und Kompetenzen bei der Vergütungsfestsetzung

Geprüfte Informationen

Der Verwaltungsrat (VR) beschliesst die Grundsätze des Vergütungskonzepts für den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung (GL) auf Antrag des Nomination and Compensation Committee (NCC). Er legt jährlich die Vergütungen für den Verwaltungsrat und den CEO auf Antrag des NCC fest.

Das NCC besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die jährlich von der Generalversammlung einzeln gewählt werden. Die Generalversammlung vom 20. April 2022 hat Claude R. Cornaz, Richard Fritschi und Rudolf Fischer in das NCC gewählt. Der Verwaltungsrat bestimmte Rudolf Fischer zu dessen Vorsitzendem. Das NCC berichtet jeweils an der nächsten Sitzung des Gesamt-VR über seine Beratungen und Beschlüsse und stellt allfällige Anträge. Das Committee tagte 2022 vier Mal, im Februar, im Juli, im Oktober und im November.

Das NCC hat als Hauptaufgabe, das Vergütungskonzept für den VR und die GL regelmässig zu überprüfen. Das NCC legt seine Vorschläge für die Vergütung(en) der VR-Mitglieder und des CEO dem Gesamt-VR zum Beschluss vor. Es entscheidet selbstständig auf Antrag des CEO über die Vergütungen der übrigen GL-Mitglieder. Ferner beantragt das NCC dem VR die Anträge an die GV betreffend die Gesamtvergütungen für VR und GL.

Zusätzlich bereitet das NCC die mittel- und langfristige Planung für die personelle Besetzung des VR und der GL vor und unterbreitet seine Vorschläge dem Gesamt-VR zum Beschluss.

Die Generalversammlung der Vetropack Holding AG stimmt getrennt über die Vergütung des Verwaltungsrats und jene der Gruppenleitung wie folgt ab:

  • prospektiv über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung (vgl. Artikel 27 der Statuten der Gesellschaft https://www.vetropack.com/de/vetropack/investor-relations/corporate-governance/).
  • prospektiv über den maximalen Gesamtbetrag für die Vergütung der Gruppenleitung für das der Generalversammlung folgende Geschäftsjahr (vgl. Artikel 27 der Statuten).

Artikel 28 der Statuten sieht einen Zusatzbetrag von 40% des von der Generalversammlung genehmigten Betrags für Mitglieder der Gruppenleitung vor, welche während der Vergütungsperiode nominiert werden.